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Schulpsychologie in Kurzform
Warum kommt man zu uns?
Was kostet eine schulpsychologische Beratung?
Wer berät Sie?
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Wie melden Sie sich an?
Wer kann unsere Dienstleistungen beanspruchen?
Wie läuft eine schulpsychologische Beratung ab?

Schulpsychologie in Kurzform
In allen Deutschschweizer Kantonen bestehen Schulpsychologische Dienste, an einigen Orten auch Erziehungsberatungsstellen genannt.
Die Kernaufgaben umfassen Beratungen, Abklärungen und Begleitungen bei Fragen zur Schulfähigkeit, Lern- und Leistungsfähigkeit (inkl. Begabungsniveau), Zuweisung zu speziellen Fördermassnahmen oder Therapien sowie bei Fragen zur schulischen Laufbahn eines Kindes oder Jugendlichen.
Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an deren Eltern und Lehrpersonen, sowie an die Behörden oder andere Fachstellen.
Die Schulpsychologischen Dienste stehen organisatorisch in der Regel ausserhalb der lokalen Schule. Träger der Dienste sind entweder die Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder der Kanton (bzw. Private mit kantonalem Leistungsauftrag).
Warum kommt man zu uns?
Die Anmeldungsgründe reichen von Schul- und Erziehungsfragen über Verhaltensprobleme und Leistungsschwierigkeiten bis zu Konflikten in Familie und Schule.
Was kostet eine schulpsychologische Beratung?
In den öffentlichen Beratungsdiensten ist die Beratung kostenlos.
Wer berät Sie?
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind kinder- und jugendpsychologische Fachleute. Sie kennen die Schulen, das Förderangebot und die therapeutischen Möglichkeiten in den Gemeinden, deren Schulen sie betreuen. Bei besonderem Förderbedarf empfehlen sie unterstützende Massnahmen oder führen solche selbst durch.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Wir unterstehen der Schweigepflicht. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
vgl. 'aktuelle Themen' (Datenschutz)
Wie melden Sie sich an?
Wenden Sie sich an den
Schulpsychologischen Dienst, der für Ihre Schulgemeinde zuständig ist, oder besprechen Sie mit der Lehrperson ihres Kindes, ob sie die Anmeldung vornehmen soll.
Wer kann unsere Dienstleistungen beanspruchen?
Eltern, Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen, Institutionen und Behörden.
Schulpsychologische Dienste sind in der Regel für öffentliche Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen zuständig, in einigen Kantonen auch für die Sekundarstufe II oder für Privatschulen.

Wie läuft eine schulpsychologische Beratung ab?
Das Vorgehen wird jeweils der Situation angepasst. Fragen Sie Ihren Berater oder Ihre Beraterin. Bringen Sie Ihre Wünsche ein.
Folgend ein Beispiel:

Möglicher Ablauf einer "Schulbereitschafts"-Beurteilung

1. Gespräch zwischen Lehrperson der Kindergartenstufe und den Eltern

2. Anmeldung via Lehrperson (schriftlich)

3. Die Abklärung durch die schulpsychologische Fachperson beinhaltet:

Ein Vorgespräch mit den Eltern

Die Abklärung des Kindes: Grob- und Feinmotorik, sprachliche Ausdrucksweise, Gedächtnis, Mengenbegriff, kognitiver Entwicklungsstand, Arbeitshaltung, Problemlösestrategien, Motivation, Interesse an der Schule, psychische Belastungen und Belastbarkeit.

Die Nachbesprechung: Die verschiedenen Möglichkeiten werden mit den Eltern abgewogen. Die Beraterin oder der Berater unterstützt die Eltern in der Entscheidungsfindung. Sie oder er kann und will den Eltern den Schlussentscheid jedoch nicht abnehmen.